Bilder von unseren gemeinsamen Aktionen
Jedes Mitglied kann uns gern Bilder von eigenen oder gemeinsamen Aktionen zur Verfügung stellen, um diese dann Online zu veröffentlichen.
17.05.-21.05.2023 Elbsandsteingebirge (34 Fotos)
Grundsätze zur Einwilligung
Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“, das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet wird. Es schützt das Recht von Personen, selbst darüber zu entscheiden zu dürfen, ob Aufnahmen von ihnen veröffentlicht werden oder nicht.
Dementsprechend bedarf nach der Grundregel des § 22 S. 1 KUG jede Veröffentlichung von Bildnissen einer Person prinzipiell der Einwilligung des Abgebildeten.